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SC Rough Riders e.V.
Hygieneschutzkonzept für das Konditionstraining des
SC Rough Riders e.V.
Stand: 05.10.2020


Organisatorisches:


Coronabeauftragter für das Konditionstraining:


Florian Bau: Flurstraße 14, 83646 Wackersberg, Tel. 0171-6327081
Isabell Moubayed, Am Reiterbach 10, 83661 Lenggries, Tel. 0173-9320743


• Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.


• Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.


• Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt eine Nachschulung bzw. im Wiederholungsfall ein Platzverweis.


Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln:


• Wir weisen unsere Mitglieder auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.


• Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.


• Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.


• Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt.


• Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen, Umkleiden, Abholung und Rückgabe von Sportgeräten etc.) gilt eine Maskenpflicht – sowohl im Indoor- als auch im Outdoor-Bereich.


• Durch die Benutzung von Handtüchern und Handschuhen wird, wenn möglich, der direkte Kontakt mit Sportgeräten vermieden.


• Sportgeräte werden nach den Trainingseinheiten von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert. Sollte bei Nutzung von anderen  Sportgeräten eine Reinigung der Handkontaktflächen nach jedem Wechsel der Trainingsgruppen aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so muss zu Beginn und am Ende der Trainingseinheit ein gründliches Händewaschen erfolgen.


• Die Indoorsportanlagen werden alle 120 Minuten so gelüftet, dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann. Dazu werden die zur Verfügung stehenden Lüftungsanlagen verwendet.


• Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets feste Trainingsgruppen, mit Ausnahme von Vertretungen.


• Die Trainingsgruppengröße richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.


• Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.


• Geräteräume werden nur einzeln und zur Geräteentnahme und -rückgabe betreten. Sollte mehr als eine Person bei Geräten (z. B. großen Matten) notwendig sein, gilt eine Maskenpflicht.


• Unsere Mitglieder wurden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.


• Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.


• Sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.


• Die Teilnehmer haben bereits umgezogen in Sportkleidung anzureisen. Während des Trainings sind Zuschauer untersagt.


Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage:


• Mitgliedern, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.


• Vor Betreten der Sportanlage werden die Mitglieder bereits auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern hingewiesen.


• Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Ehepaare).


• Bei Betreten der Sportanlage bzw. Sporthalle gilt eine Maskenpflicht.


• Es gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen für das Training:


- Der/die Teilnehmer/in hatte keinen Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen.
- Der/die Teilnehmer/in weist keine unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder Fieber auf.


Zusätzliche Maßnahmen im Outdoorsport:


• Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.


• Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.


Zusätzliche Maßnahmen im Indoorsport:


• Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf max. 120 Minuten beschränkt. Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen ausreichenden Luftaustausch gewährleisten zu können.


• Durch Beschilderungen und Absperrungen ist sichergestellt, dass es zu keinen Warteschlangen kommt und die maximale Belegungszahl der Sportanlage nicht überschritten werden kann.


• Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände (speziell auch im Indoorbereich).


• Sollte bei Nutzung von Sportgeräten eine Reinigung der Handkontaktflächen nach jedem Wechsel der Trainingsgruppen aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so muss zu Beginn und am Ende der Trainingseinheit ein gründliches Händewaschen erfolgen.


• Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.


• Duschen und Umkleidekabinen sind geschlossen.


• Sanitäranlagen stehen ausreichend zur Verfügung, z.B. WC; Seifen, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher sind dort ausreichend vorhanden.

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